Fensterfront mit Blick aus dem Wohnzimmer auf die Terrasse mit Lamellenvorhang als Sonnenschutz.

Förderung für Ihre Sanierung Teil 1: BEG EM


Sie planen, Ihr Zuhause zu modernisieren? Für viele energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es staatliche Fördermittel. In unserer Beitragsserie stellen wir Ihnen wichtige Fördermöglichkeiten vor und zeigen, worauf Sie achten sollten.

Teil 1: Die BEG EM – Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen


Die BEG EM unterstützt energetische Verbesserungen an bestehenden Gebäuden. Dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch der Austausch von Fenstern und der Einbau von außenliegendem Sonnenschutz. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Bauantrag für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt.


Wie hoch ist die Förderung?


Die Förderhöhe beträgt 15% der förderfähigen Kosten.
Bei Wohngebäuden gelten folgende jährliche Höchstgrenzen für die anrechenbaren Kosten:

  • 1. Wohneinheit: 30.000 € maximales Investitionsvolumen
  • 2. – 6. Wohneinheit: jeweils 15.000 € maximales Investitionsvolumen
  • Ab 7. Wohneinheit: jeweils 8.000 € maximales Investitionsvolumen

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 € brutto.


Für die Antragsstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich, dessen Kosten zu 50 % gefördert werden. Bis zu einem Haushaltseinkommen von 90.000 € kann die BEG EM außerdem mit einem Ergänzungskredit bis zu 120.000 € kombiniert werden.


Stand: 01.11.2026

Melde dich zu unserem Newsletter an.

Nichts mehr verpassen - Neuigkeiten und Angebote direkt zu Ihnen

Die Einwilligung kann jederzeit durch Klick auf den Abmeldelink im Newsletter widerrufen werden.

Sie haben sich erfolgreich für den Newsletter angemeldet.

Beim Senden ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.